Nach einer massiven Verschärfung der Registrierungsrichtlinien ist eine Registrierung von .cn-Domains nicht mehr möglich.
Nachdem bereits im Dezember die Registrierung für Privatpersonen unmöglich gemacht wurde, wurden die Registrierungsrichtlinien für .cn-Domains erneut verschärft. Auch im Handelsregister eingetragene Unternehmen können .cn-Domains jetzt nur noch registrieren, wenn eine notariell beglaubigte, ins Englische oder Chinesische übersetzte Kopie des Handelsregisterauszugs vorgelegt wird.
Unter diesen Umständen ist eine Registrierung von .cn-Domains kaum mehr praktikabel. Wir nehmen die Registrierung und Übernahme von .cn-Domains daher aus dem Programm. Verlängerungen bestehender .cn-Domains erfolgen bis auf Weiteres ohne Einschränkungen.
Mehr Informationen zu der Einschränkung der Registrierungsrichtlinien finden Sie unter folgender URL: http://www.heise.de/newsticker/meldung/China-verschaerft-Regeln-zur-Domain-Registrierung-885919.html
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Jetzt wird die Registrierung wieder angeboten,
und es wird nur irgendein kopiertes Dokument verlangt.
Im Blog finde ich nicht, wann und wie die Erleichterung gekommen ist?
Die Registrierung von .cn-Domains für ausländische Unternehmen und Privatpersonen ist seit September 2012 wieder möglich. Als Identitifizierungsnachweis genügt der Registrierungsstelle eine Kopie des Handelsregisterauszugs (auch in Deutsch). Privatpersonen müssen eine Kopie ihres Personalausweises einreichen.