Vor etwas über einem Jahr hat die Registrierungsstelle für .uk-Domains (Nominet) auch echte .uk-Domains zur Registrierung freigeben; bis dahin gab es nur .co.uk-, .me.uk- und .org.uk-Domains (und einige andere Second-Level-Domains unterhalb von .uk). Inhaber einer bestehenden .co.uk/.me.uk/.org.uk-Domain haben für fünf Jahre nach der Einführung das Recht, ihre gleichlautende .uk-Domain bevorzugt zu registrieren. Der Inhaber der bisherigen Domain muss mit dem Inhaber der neuen .uk-Domain identisch sein.
Dies allein wäre für viele unserer Kunden mit einer .co.uk/.me.uk/.org.uk-Domain kein größeres Problem, allerdings gilt bei .uk-Domains die Einschränkung, dass eine Postanschrift des Inhabers in Großbritannien angegeben werden muss. Wir können dafür nun ab sofort einen Treuhandservice anbieten. Inhaber der Domain bleibt der Kunde, als Anschrift wird jedoch die Anschrift des Treuhandservices in Großbritannien angegeben. Wir berechnen für diesen Dienst einmalig 15,- Euro pro neu registrierter .uk-Domain.
Auch weiterhin können nur Domains registriert werden, für die es bisher kein .co.uk/.me.uk/.org.uk-Äquivalent gibt oder wenn unser Kunde selbst Inhaber einer entsprechenden .co.uk/.me.uk/.org.uk-Domain ist.
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