Ab dem 16. November 2010 können .de-Domains mit einem “ß” (“Eszett” oder “Latin Small Letter Sharp S”) registriert werden. Zuvor gibt es eine Sunrise-Period für alle Domaininhaber, die einen Domainnamen besitzen, der ein “ss” wie in “strasse.de” beinhaltet. Die Registrierung der entsprechenden Domains mit “ß” ist ab sofort möglich.
Kunden, die einen solchen Domainnamen besitzen und die ß-Variante registrieren möchten, senden uns dazu bitte einen Auftrag per E-Mail. Bitte überprüfen Sie zuvor unbedingt, ob die Inhaberdaten der bestehenden Domain im DENIC-Whois noch korrekt sind.
Technischer Hintergrund (Quelle: DENIC)
Die fehlende Rückwärtskompatibilität des neuen IDN-Standards mit dem vorherigen Standard lässt – solange nicht alle Browser ihn unterstützen – keine eindeutige Adressierung von Domains mit den Zeichen(ketten) “ss“ oder “ß“ zu. Die Folge wäre eine Beeinträchtigung des Vertrauens der Nutzer in das DNS. Dem wird DENIC durch ein zweistufiges Verfahren zur initialen Registrierung von Domains mit dem Bestandteil “ß“ begegnen, das diesem Umstand vorbeugt. Danach wird der offiziellen Einführung eine dreiwöchige „Sunrise-Periode“ vorgeschaltet, die am 26. Oktober 2010, 16:00 Uhr (MESZ), beginnt. Während dieser Zeit erhalten zunächst ausschließlich jene Domaininhaber, auf die zum Stichzeitpunkt 26. Oktober 2010, 15:00 Uhr (MESZ) eine Domain mit dem Bestandteil „ss“ registriert war, die Gelegenheit, nun zusätzlich die entsprechende „ß“-Domain zu registrieren.
Erst mit dem Ende der Sunrise-Periode am 16. November 2010, 10:00 Uhr (MEZ) werden die DENIC-Domainrichtlinien dahingehend erweitert, dass das „ß“ zu den gültigen Zeichen einer .de-Domain gehört. Ab dann gilt auch für Domains mit dem Bestandteil „ß“ der allgemeine Registrierungsstandard der deutschen Länderkennung nach dem Prioritätsprinzip (First Come, First Served).